Im Zivilverfahren tritt der Geschädigte an Sie heran und fordert Schadenersatz für den entstandenen Schaden. Hier sollte nach Möglichkeit eine außergerichtliche Einigung getroffen werden um die Kosten des Verfahrens gering zu halten.
Sollten Sie die Sachbeschädigung durch Graffiti gemeinsam mit einem oder mehreren Mittätern begangen haben, so haften Sie in der Regel als Gesamtschuldner, d.h. der Geschädigte kann jeden über die Gesamtsumme in Anspruch nehmen.
Ein Ausgleich der Zahlung erfolgt dann im Innenverhältnis – mit anderen Worten: Sie müssen sich das Geld evtl. von Ihrem Mittäter selbst wiederholen.