Wer nach einer legalen Möglichkeit sucht, seiner Kunst Ausdruck zu verleihen, wird hier fündig.
Unter „Legalen Wänden“ oder „legal walls“ versteht man Flächen die durch den Eigentümer zum Besprühen mit Graffiti freigegeben wurden. Innerhalb der Graffiti Szene herrscht große Uneinigkeit über den Sinn und Zweck dieser Wände. Viele Sprayer ärgern sich darüber, dass ihre Arbeit an solchen Plätzen nicht genügend gewürdigt wird und Bilder zu schnell wieder übermalt werde.
Ich weise jedoch ausdrücklich daraufhin, dass sich jeder Sprayer/ Writer vor dem Besprühen dieser Flächen von der tatsächlichen Einwilligung des Eigentümers selbst überzeugen muss. Informieren Sie sich bitte daher genau, welche Flächen zum Besprühen freigegeben sind. Eine Garantie für die Richtigkeit der unten stehenden Informationen kann nicht gegeben werden!
In Berlin Schöneberg am S-Bahnhof Priesterweg befindet sich innerhalb des Naturparks Schöneberg (Südgelände) eine legale Wand im sogenannten Tälchenweg. Das Gelände wird von Der GRÜNBERLIN GmbH, Columbiadamm 10, 12101 Berlin verwaltet.
Das Sprühen ist nur Mo- Fr ab 15.00 Uhr gestattet. Bitte beachten Sie die Hinweisschilder.
(Stand 09.09.2012)
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Graffiti Anwalt Berlin ist eine Internetseite von Rechtsanwalt Florian Schoenrock zum Thema Graffiti. Ich weise ausdrücklich daraufhin, dass ich nicht der einzige Anwalt in Berlin bin, der sich mit den Themen Strafrecht und Graffiti befasst. © 2021 RA Schoenrock | Bartningallee 27 | 10557 Berlin | Fon: 030- 39 88 95 88 | Fax: 030- 39 88 95 89 | 24h: 0176- 99 22 75 97